{"id":111,"date":"2019-05-21T10:40:06","date_gmt":"2019-05-21T08:40:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.begutachten.at\/?page_id=111"},"modified":"2021-05-14T13:07:35","modified_gmt":"2021-05-14T11:07:35","slug":"gutachten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.begutachten.at\/?page_id=111","title":{"rendered":"Gutachten"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><br>Was ist ein Gutachten?<\/strong><br>Ein von einem KFZ-Gutachter erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt verst\u00e4ndlich erkl\u00e4ren. Es ist somit die Aufgabe dieses Sachverst\u00e4ndigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Eigent\u00fcmer, Werkstatt, Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu \u00fcbermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu erm\u00f6glichen. Ein Gutachten muss immer nachpr\u00fcfbar, nachvollziehbar und formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Au\u00dferdem muss die Erstellung eines Gutachtens immer neutral und unabh\u00e4ngig erfolgen. Es dient auch der Beweissicherung. Im KFZ-Haftpflichtfall oder auch im KFZ-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beweissicherungsgutachten<\/strong><br>Bei einem Schaden an dem KFZ stelle ich in Ihrem Auftrag selbst die Tatsachen fest. Ich besichtige das Fahrzeug zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadensh\u00f6he. Dazu m\u00fcssen die Details \u00fcber den Schadenshergang mir nicht bekannt sein und auch nicht von Ihnen, dem Auftragsgeber, bekanntgegeben werden. Der Zustand des Fahrzeugs wird von mir zum Besichtigungszeitpunkt akribisch festgehalten. Damit sind der Schadensbereich, der Kilometerstand, die Bereifung mit Profiltiefe, die Vorsch\u00e4den und \u00e4hnliches gemeint. Es werden von mir die Fahrzeugdaten dem Zulassungsschein entnommen und mit dem KFZ verglichen. Selbstverst\u00e4ndlich werden auch Fotos angefertigt.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gerichtsgutachten<\/strong><br>Ich erstatte dem Gericht f\u00fcr alle Arten von Fahrzeugen Gutachten gem\u00e4\u00df meiner Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr das KFZ-Wesen beim zust\u00e4ndigen Gericht von Wien, Nieder\u00f6sterreich und dem Burgenland. Dazu besteht eine Eintragung in folgenden Fachgebieten:<br>Gerichtlich zertifiziert in folgenden Fachgebieten:<\/p>\n\n\n\n<p>17.47     Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung, Bewertung   <br>84.75    Handel mit KFZ  <br>84.77    Handel mit historischen Fahrzeugen  <br>Im Zuge eines Gerichtsverfahrens werde ich als Gutachter beauftragt, ein Gerichtsgutachten zu erstellen. Das Thema des Gutachtens finde ich in dem mir zugesandten  Gerichtsakt. Ben\u00f6tige ich zus\u00e4tzlich zu meinem \u00fcberdurchschnittlichen Fachwissen, Regelwerken, fundierten Literatur, dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik noch Unterlagen von den Prozessgegner, fordere ich diese \u00fcber das Gericht an. Meist kommt es im Zuge meiner Arbeit zu einem Ortstermin mit Objektbesichtigung. Zu diesem Termin m\u00fcssen alle Beteiligten geladen werden. Meine schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens beinhaltet alle n\u00f6tigen Daten und Fakten, sodass eine rechtlich richtige Beurteilung durch das Gericht gew\u00e4hrleistet ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gutachtensaktualisierung<\/strong><br> Der Wert der Oldtimer, Youngtimer, Klassiker und auch anderer KFZ unterliegt einer stetigen Ver\u00e4nderung. Um die Entwicklung des Wertes Ihres Fahrzeugs festzustellen und somit dessen Marktwert darzustellen, rate ich Ihnen zu einer regelm\u00e4\u00dfigen Begutachtung und damit einhergehenden Wertanpassung alle zwei Jahre. Dies ist besonders f\u00fcr die Aktualisierung des Versicherungsgegenwertes ihres KFZ wichtig.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gutachten \u00fcber Erhaltungsw\u00fcrdigkeit, Erhaltungszustand und Originalit\u00e4t<\/strong><br>Das von mir erstellte Gutachten dient als Grundlage f\u00fcr die Eintragung als historisches Kraftfahrzeug beim Amt der jeweiligen Landesregierung. Somit wird auch die Sammel- und Erhaltensw\u00fcrdigkeit des Fahrzeugs festgestellt. Zus\u00e4tzlich zu einem Auszug aus der approbierten Liste best\u00e4tigt das Gutachten die Erhaltungsw\u00fcrdigkeit Ihres konkreten Fahrzeugs. Eine Klassifizierung als historisches Fahrzeug ist sinnvoll, um einerseits trotz strenger Abgasvorschriften auch in Zukunft \u00fcberall mit diesem KFZ fahren zu d\u00fcrfen, andererseits die \u00a757a \u00dcberpr\u00fcfung nur noch alle zwei Jahre durchf\u00fchren lassen zu m\u00fcssen. Au\u00dferdem bieten Versicherungen historischen Fahrzeugen oftmals spezielle Tarife an.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Konkurs- und Insolvenzgutachten<\/strong><br>F\u00fcr die Preisfindung, Preisgestaltung  und Wertermittlung erhebe ich f\u00fcr meinen Auftraggeber die entscheidenden Daten und Fakten der betroffenen Fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein erzielbarer Verkaufspreis.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gutachten f\u00fcr NoVA\/Normverbrauchsabgabe<\/strong><br>Wird ein KFZ in \u00d6sterreich an einen Kunden ausgeliefert oder erstmals zum Verkehr zugelassen \u2013 egal ob wegen \u00dcbersiedlung oder Import \u2013 ist die Normverbrauchsabgabe zu entrichten. Es gibt dabei aber einige wichtige Unterscheidungen: Fahrzeuge, die vor dem 1. J\u00e4nner 1992 in der EU zugelassen waren und nach \u00d6sterreich importiert werden, unterliegen nach Aussage des zust\u00e4ndigen Ministeriums keiner NoVA. Hintergrund ist, dass das Normverbrauchsabgabegesetz mit Wirkung vom 1. J\u00e4nner 1992 erstmals eingef\u00fchrt wurde. Vor diesem Stichtag wurden Fahrzeuge mit dem damals erh\u00f6hten Mehrwertsteuersatz von 32 % (die so genannte Luxussteuer) versteuert. Die Mehrwertsteuerdifferenz von 12 % (auf die damals g\u00fcltigen 32 %) wird nicht nachverrechnet. Somit sind Fahrzeuge mit Erstzulassung  in der EU vor 1. J\u00e4nner 1992 von der NoVA befreit. Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1992 in der EU erstmalig zugelassen wurden, unterliegen der Normverbrauchsabgabe. Somit ist die NoVa bei Importen aus Drittl\u00e4ndern und Fahrzeugen, die erstmalig aus dem EU-Raum in \u00d6sterreich zugelassen  werden, f\u00e4llig. Durch diesen Informationsdschungel begleite ich Sie gerne mit meinem Fachwissen und den entsprechenden Gutachten.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schadensgutachten\/Transportschadensgutachten<\/strong><br>Bei Haftpflicht- und Kaskosch\u00e4den k\u00f6nnen Sie gerne auch diese Gutachten bei mir in Auftrag geben. Ein derartiges Gutachten schafft Klarheit \u00fcber den Zustand ihres KFZs und bietet damit die Grundlage, Ihrer Rechte zu protokolieren. Dazu erhebe ich alle f\u00fcr diesen Fall grundlegenden Angaben und Werte zur Beweissicherung bzw. zur Schadensregulierung. Im Zuge intensiver Untersuchungen in Kombination mit meinem Fachwissen, fundierter Literatur und Regelwerken erfolgt eine detaillierte Aufarbeitung von den Ereignissen \u2013 von der Schadenfeststellung bis zur Ursachenermittlung. Daraus erstatte ich Ihnen das entsprechende Gutachten.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verlassenschaftsgutachten<\/strong><br> F\u00fcr die Preisfindung, Preisgestaltung  und Wertermittlung erhebe ich am Tag des Ereignisses die entscheidenden Daten und Fakten Ihrer Fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein erzielbarer Verkaufspreis.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wertgutachten f\u00fcr historische Fahrzeuge, Youngtimer und Rallyeautos<\/strong><br>Das von mir erstellte Wertgutachten dient Versicherungen, Banken und Beh\u00f6rden als Grundlage f\u00fcr weitere Entscheidungen. Es ist f\u00fcr jeden Besitzer eines f\u00fcr ihn wertvollen KFZ empfehlenswert ein derartiges Gutachten zu besitzen.  <br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zollgutachten<\/strong><br> F\u00fcr Fahrzeuge aus Drittstaaten ist ein Zollgutachten notwendig, um eine \u00f6sterreichische Einzelgenehmigung zu erhalten. Bei einer zolltariflichen Beurteilung des Fahrzeuges werden Feststellungen hinsichtlich des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Abgabe des Gutachtens getroffen. Wichtig ist insbesondere festzustellen, ob ein Sammlungsst\u00fcck von geschichtlichem oder v\u00f6lkerkundlichem Wert vorliegt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist ein Gutachten?Ein von einem KFZ-Gutachter erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt verst\u00e4ndlich erkl\u00e4ren. Es ist somit die Aufgabe dieses Sachverst\u00e4ndigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Eigent\u00fcmer, Werkstatt, Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu \u00fcbermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu erm\u00f6glichen. 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