Gutachten


Was ist ein Gutachten?

Ein von einem KFZ-Gutachter erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt verständlich erklären. Es ist somit die Aufgabe dieses Sachverständigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Eigentümer, Werkstatt, Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu übermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen. Ein Gutachten muss immer nachprüfbar, nachvollziehbar und formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Außerdem muss die Erstellung eines Gutachtens immer neutral und unabhängig erfolgen. Es dient auch der Beweissicherung. Im KFZ-Haftpflichtfall oder auch im KFZ-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.

Beweissicherungsgutachten
Bei einem Schaden an dem KFZ stelle ich in Ihrem Auftrag selbst die Tatsachen fest. Ich besichtige das Fahrzeug zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenshöhe. Dazu müssen die Details über den Schadenshergang mir nicht bekannt sein und auch nicht von Ihnen, dem Auftragsgeber, bekanntgegeben werden. Der Zustand des Fahrzeugs wird von mir zum Besichtigungszeitpunkt akribisch festgehalten. Damit sind der Schadensbereich, der Kilometerstand, die Bereifung mit Profiltiefe, die Vorschäden und ähnliches gemeint. Es werden von mir die Fahrzeugdaten dem Zulassungsschein entnommen und mit dem KFZ verglichen. Selbstverständlich werden auch Fotos angefertigt.

Gerichtsgutachten
Ich erstatte dem Gericht für alle Arten von Fahrzeugen Gutachten gemäß meiner Eintragung als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das KFZ-Wesen beim zuständigen Gericht von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Dazu besteht eine Eintragung in folgenden Fachgebieten:
Gerichtlich zertifiziert in folgenden Fachgebieten:

17.47 Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung, Bewertung
84.75 Handel mit KFZ
84.77 Handel mit historischen Fahrzeugen
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens werde ich als Gutachter beauftragt, ein Gerichtsgutachten zu erstellen. Das Thema des Gutachtens finde ich in dem mir zugesandten Gerichtsakt. Benötige ich zusätzlich zu meinem überdurchschnittlichen Fachwissen, Regelwerken, fundierten Literatur, dem Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Technik noch Unterlagen von den Prozessgegner, fordere ich diese über das Gericht an. Meist kommt es im Zuge meiner Arbeit zu einem Ortstermin mit Objektbesichtigung. Zu diesem Termin müssen alle Beteiligten geladen werden. Meine schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens beinhaltet alle nötigen Daten und Fakten, sodass eine rechtlich richtige Beurteilung durch das Gericht gewährleistet ist.

Gutachtensaktualisierung
Der Wert der Oldtimer, Youngtimer, Klassiker und auch anderer KFZ unterliegt einer stetigen Veränderung. Um die Entwicklung des Wertes Ihres Fahrzeugs festzustellen und somit dessen Marktwert darzustellen, rate ich Ihnen zu einer regelmäßigen Begutachtung und damit einhergehenden Wertanpassung alle zwei Jahre. Dies ist besonders für die Aktualisierung des Versicherungsgegenwertes ihres KFZ wichtig.

Gutachten über Erhaltungswürdigkeit, Erhaltungszustand und Originalität
Das von mir erstellte Gutachten dient als Grundlage für die Eintragung als historisches Kraftfahrzeug beim Amt der jeweiligen Landesregierung. Somit wird auch die Sammel- und Erhaltenswürdigkeit des Fahrzeugs festgestellt. Zusätzlich zu einem Auszug aus der approbierten Liste bestätigt das Gutachten die Erhaltungswürdigkeit Ihres konkreten Fahrzeugs. Eine Klassifizierung als historisches Fahrzeug ist sinnvoll, um einerseits trotz strenger Abgasvorschriften auch in Zukunft überall mit diesem KFZ fahren zu dürfen, andererseits die §57a Überprüfung nur noch alle zwei Jahre durchführen lassen zu müssen. Außerdem bieten Versicherungen historischen Fahrzeugen oftmals spezielle Tarife an.

Konkurs- und Insolvenzgutachten
Für die Preisfindung, Preisgestaltung und Wertermittlung erhebe ich für meinen Auftraggeber die entscheidenden Daten und Fakten der betroffenen Fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein erzielbarer Verkaufspreis.

Gutachten für NoVA/Normverbrauchsabgabe
Wird ein KFZ in Österreich an einen Kunden ausgeliefert oder erstmals zum Verkehr zugelassen – egal ob wegen Übersiedlung oder Import – ist die Normverbrauchsabgabe zu entrichten. Es gibt dabei aber einige wichtige Unterscheidungen: Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1992 in der EU zugelassen waren und nach Österreich importiert werden, unterliegen nach Aussage des zuständigen Ministeriums keiner NoVA. Hintergrund ist, dass das Normverbrauchsabgabegesetz mit Wirkung vom 1. Jänner 1992 erstmals eingeführt wurde. Vor diesem Stichtag wurden Fahrzeuge mit dem damals erhöhten Mehrwertsteuersatz von 32 % (die so genannte Luxussteuer) versteuert. Die Mehrwertsteuerdifferenz von 12 % (auf die damals gültigen 32 %) wird nicht nachverrechnet. Somit sind Fahrzeuge mit Erstzulassung in der EU vor 1. Jänner 1992 von der NoVA befreit. Fahrzeuge, die nach dem 1.1.1992 in der EU erstmalig zugelassen wurden, unterliegen der Normverbrauchsabgabe. Somit ist die NoVa bei Importen aus Drittländern und Fahrzeugen, die erstmalig aus dem EU-Raum in Österreich zugelassen werden, fällig. Durch diesen Informationsdschungel begleite ich Sie gerne mit meinem Fachwissen und den entsprechenden Gutachten.

Schadensgutachten/Transportschadensgutachten
Bei Haftpflicht- und Kaskoschäden können Sie gerne auch diese Gutachten bei mir in Auftrag geben. Ein derartiges Gutachten schafft Klarheit über den Zustand ihres KFZs und bietet damit die Grundlage, Ihrer Rechte zu protokolieren. Dazu erhebe ich alle für diesen Fall grundlegenden Angaben und Werte zur Beweissicherung bzw. zur Schadensregulierung. Im Zuge intensiver Untersuchungen in Kombination mit meinem Fachwissen, fundierter Literatur und Regelwerken erfolgt eine detaillierte Aufarbeitung von den Ereignissen – von der Schadenfeststellung bis zur Ursachenermittlung. Daraus erstatte ich Ihnen das entsprechende Gutachten.

Verlassenschaftsgutachten
Für die Preisfindung, Preisgestaltung und Wertermittlung erhebe ich am Tag des Ereignisses die entscheidenden Daten und Fakten Ihrer Fahrzeuge. Daraus ergibt sich ein erzielbarer Verkaufspreis.

Wertgutachten für historische Fahrzeuge, Youngtimer und Rallyeautos
Das von mir erstellte Wertgutachten dient Versicherungen, Banken und Behörden als Grundlage für weitere Entscheidungen. Es ist für jeden Besitzer eines für ihn wertvollen KFZ empfehlenswert ein derartiges Gutachten zu besitzen.

Zollgutachten
Für Fahrzeuge aus Drittstaaten ist ein Zollgutachten notwendig, um eine österreichische Einzelgenehmigung zu erhalten. Bei einer zolltariflichen Beurteilung des Fahrzeuges werden Feststellungen hinsichtlich des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Abgabe des Gutachtens getroffen. Wichtig ist insbesondere festzustellen, ob ein Sammlungsstück von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert vorliegt.